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   FG Hamburg, 20.09.2006 - 5 K 206/03   

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https://dejure.org/2006,10814
FG Hamburg, 20.09.2006 - 5 K 206/03 (https://dejure.org/2006,10814)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 5 K 206/03 (https://dejure.org/2006,10814)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 5 K 206/03 (https://dejure.org/2006,10814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiedliche Behandlung der Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anteilsveräußerung von ausländischen Kapitalgesellschaften - Gewinn steuerpflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absenkung der Beteiligungsquote in § 17 EStG mit StSenkG vom 23.10.2000: Verstoß der Anwendungsvorschriften dazu gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EGV ?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absenkung der Beteiligungsquote in § 17 EStG mit StSenkG vom 23.10.2000: Verstoß der Anwendungsvorschriften dazu gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EGV?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuerrecht: Absenkung der Beteiligungsquote in § 17 EStG mit StSenkG vom 23.10.2000; Verstoß der Anwendungsvorschriften gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EGV?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 20.09.2006 - 5 K 206/03
    b) Diese unterschiedliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus der Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften einerseits und inländischen Kapitalgesellschaften andererseits entspricht, wie bereits vom Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 14.2.2006, VIII B 107/04, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2006, 523, BFH/NV 2006, 1209 näher dargelegt, auch dem Willen des Gesetzgebers.

    Der BFH hat in seinem Beschluss vom 14.2.2006, VIII B 107/04, BStBl II 2006, 523 , BFH/NV 2006, 1209 ff Zweifel daran geäußert, dass § 17 EStG n.F. mit dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus FG Hamburg, 20.09.2006 - 5 K 206/03
    Diese ist dem EuGH vorbehalten, wenn die zutreffende Auslegung nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der richtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts keinerlei Raum bleibt (EuGH-Urteil vom 6.10.1982, Rs. C-283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 57/06

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für

    Im Zusammenhang mit solchen an sich vorteilhaften "Teilreformen" zur Behebung von Gemeinschaftsrechtsverstößen stehende Beschränkungen könnten möglicherweise übergangsweise in Kauf zu nehmen sein (vgl. zu diesem Aspekt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, 296, BStBl II 2006, 523, 527, und Vorabscheidungsersuchen des FG Hamburg, Beschluss vom 20. September 2006 5 K 206/03, EFG 2007, 46 = EuGH Rs. C-436/06 "Gronfeldt", Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2006, Nr. C 326, 33).
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